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Gericht hebt Versammlungsverbot um Heiligendamm weitgehend auf

Bloged in Allgemein von admin Mittwoch Mai 30, 2007

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, das allgemeine Versammlungsverbot anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm weitgehend aufzuheben. “Offenbar hat das Gericht eine klarere Vorstellung davon, was ein Rechtsstaat bedeutet, als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Polizei”, sagte Pedram Shahyar vom Attac-Koordinierugnskreis.Nach dem am heutigen Freitag ergangenen Beschluss dürfen Demonstranten während des G8-Gipfels nun doch bis auf 200 Meter an den Zaun um Heiligendamm heran. Das Gericht schränkte ein wesentlich weiträumigeres Versammlungsverbot der Behörden ein. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde für
die Zeit des Gipfels vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von bis zu zehn Kilometern um den Zaun erlassen. Eine Fläche von 40 Quadratkilometern sollte als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen. Nach der  Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts können die Demonstrationen des für den 8. Juni angemeldeten Sternmarsches auf vier von sechs angemeldeten Routen stattfinden.

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