Aufreger der Woche 27: Nebeneinkünfte von Abgeordneten
Für ein Magazin, welches sich mit sozio-kulturellen Phänomenen befasst, ist es interessant zu beobachten welche Themen in den Medien angesagt sind oder nicht. Grob gesagt: welche Sau durchs Dorf getrieben wird oder welche im Stall bleibt. Ab dieser Woche eine neue Rubrik: Aufreger der Woche - wir schauen dann in einem Jahr nach, was vom Thema übriggeblieben ist.
Passender Aufmacher in dieser Woche: die jetzt durch Bundesgerichtshofurteil zu veröffentlichenden Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten. Spiegel Online präsentiert die komplette Liste, Überraschungen sind nur wenig zu verzeichnen. Dennoch gibt es bestimmte Muster die zu denken geben. Müssen Minister und Staatssekretäre eigentlich zwingend Mandatsinhaber bleiben? Was für einen Normalbürger unmöglich erscheint, nämlich zwei Vollzeitberufe auszuüben, ist in der Politik augenscheinlich ein leichtes Unterfangen. Weitere Erkenntnis: mit Vorträgen ist gutes Geld zu machen, dies gilt gerade für ehemalige Minister. Ansonsten finden sich Beiratstätigkeiten in der Wirtschaft und in regionalen Körperschaften, sowie die Ausübung von rechtsanwaltlichen Aktivitäten. Auch die Linkspartei hat ihre Nebentätigen: auffällig hier das die Berufausübung als DGB oder IG-Metallsekretär während der Abgeordnetentätigkeit weiterläuft. Hier sind die Gewerkschaften angehalten aktiv zu werden! Erfreulich eine Partei, die Grünen tauchen auf der Liste nur wenig auf, die Trennung zwischen Partei und Mandat - ein ehemaliger fundamentaler Grundsatz in dieser Partei - trägt auch im Bereich der Nebeneinkünfte positive Früchte. Wie im wahren Leben finden sich auf der Liste natürlich auch die Schamlosen, die in einem Dutzend Aufsichtsräten sitzen oder es schaffen, innerhalb von 15 Monaten in ihrer Rechtsanwaltspraxis über 100 Mandaten zu vertreten. Auch unsere Abgeordneten sind nur ein Spiegel der Gesellschaft, übertriebene Häme ist nicht angebracht, demokratische Kontrolle dafür um so mehr.

